Honey Dreams Bichon frisé ...ein weißer Traum im Teddylook
§ 11 Abs. 1 Nr. 3a
Zuchterlaubnis vom zuständigen Amtstierarzt
Hundezucht
bedeutet eine planmäßig durchgeführte
Paarung von Rassehunden.
Wer regelmäßig Hunde züchtet benötigt die Erlaubnis vom zuständigen Veterinäramt.
Auch wenn nur eine kleine Hobbyzucht / Liebhaberzucht betrieben wird.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen mitteilen, dass nach Überprüfung durch den Amtstierarzt
des Landkreis Havelland,
uns die Erlaubnis zur Hundezucht ERTEILT wurde.
Es wurde alles streng begutachtet:
Unterbringung, Haltung, Zustand, Futter, Sauberkeit,
Pflege der Zuchthunde und deren Welpen
und unsere SACHKUNDE
Unsere Zuchtstätte entspricht allen Anforderungen zur
Zucht und Haltung von Hunden nach
§ 11 Abs. 1 Nr.3a
Diese amtliche Genehmigung weist uns als geprüfte, seriöse und pflichtbewusste Züchter aus.
Sie gibt den Welpenkäufern, die einen Honey Dreams
Bichon frisé erwerben die Sicherheit,
das unsere Welpen nach neusten artgerechten
Bedürfnissen gezüchtet und aufgezogen werden.
Wir müssen regelmäßig durch Zertifikate nachweisen, das wir uns züchterisch weiterbilden
Welpeninteressenten sollten sich immer nach dem § 11 beim Züchter fragen.
Unser Zuchtverein
Honey Dream’s
ist eine eingetragene & kontrollierte
Bichon frisé Zucht
im Europäischen Rassehund Verein e.V.
ERV
Wir unterwerfen uns den Zuchtbestimmungen
--freiwillig--
zum Wohl der Rasse und den Welpenkäufern
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